Ein gutes Argument für eine Gehaltserhöhung? 

Die seit einiger Zeit fortwährend stark ansteigende Inflationsrate beschäftigt viele Arbeitnehmer. Bei steigenden Preisen bleibt vom erarbeiteten Lohn am Ende des Monats immer weniger übrig. Eine Gehaltserhöhung scheint angemessen. Doch welche Ansprüche können Arbeitnehmer tatsächlich stellen? Was ist realistisch und wer hat eigentlich ein Recht auf einen Inflationsausgleich? Diese Fragen beantworten Experten der Recruiting Agentur Drakon UG.

Inflation: Was kann man tun?

Die zunehmende Inflation verunsichert viele Arbeitnehmer. Steigende Preise und unveränderte Löhne können Angst machen. Daher fragen sich zahlreiche Menschen, wie sie am besten mit der Inflation umgehen. 

Als Privatperson verbleiben im Umgang mit der Inflation nur bedingt Handlungsalternativen. Die zurzeit hochschnellende Inflationsrate ist überwiegend Resultat zeitgeschichtlicher Ereignisse, etwa das Ende der Corona-Pandemie oder Russlands Angriff auf die Ukraine. Rohstoffengpässe und gestörte Lieferketten lassen Preise in die Höhe steigen. Neben gängigen Spartipps können Arbeitnehmer auf steuerliche Entlastungen setzen, die im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird etwa das Kindergeld ab 2023 erhöht. Ansonsten lohnt sich eine Gehaltsverhandlung mit dem Arbeitgeber.

Steigende Preise bedeuten steigende Löhne? Wie realistisch ist die Gehaltserhöhung

Wenn Preise steigen, halten viele Arbeitnehmer die Inflation für ein gutes Argument in Gehaltsverhandlungen. Davon rät die Drakon UG im Allgemeinen aber ab. So sind ausnahmslos alle, auch jeder andere Arbeitskollege und Arbeitgeber selbst, von Preiseerhöhungen betroffen. Im Umkehrschluss müssten sämtliche Löhne nach oben angepasst werden. Dies führt dann allerdings zu höheren Kosten für Unternehmen, die ihre Produkte wiederum teurer anbieten müssen. Die Inflation steigt weiter an und eine Endlosspirale entsteht. 

Stattdessen sollte in Lohnverhandlungen eher die eigene Leistung hervorgehoben und als Argument herangezogen werden. Sie sind sich unsicher, wie man zielführende Gehaltsverhandlungen führt? Die Experten der Drakon UG helfen gerne weiter und setzen sich auf beiden Seiten stets für einen fairen Deal ein. 

Wer hat Anspruch auf einen Inflationsausgleich?

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte um die Inflation fällt immer wieder das Wort des Inflationsausgleichs. Einige Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten dabei einen einmaligen Bonus zum Ausgleich steigender Kosten. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob auch sie einen Anspruch auf einen solchen Inflationsausgleich haben. Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Es gibt kein Recht auf etwaige Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob und wie viel er seinen Angestellten zukommen lässt. Eine Pflicht hierzu besteht allerdings nicht. Die Höhe der Auszahlung kann der Arbeitgeber frei definieren. Bis zu 3000 Euro können 2023 steuerfrei an Arbeitnehmer ausgeschüttet werden.

Gehaltsfragen sind fester Bestandteil unseres Service-Angebotes

Als Personal- und Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt auf der Personalvermittlung beschäftigen wir uns bei der Drakon UG täglich mit Gehaltsfragen. Unser Anliegen ist es, bereits bei der erstmaligen Vermittlung einen fairen Deal für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gestalten. Dabei spielt selbstverständlich auch die Vergütung eine große Rolle. Wir beraten ausländische Arbeitskräfte in diesem Prozess ausführlich hinsichtlich der Gepflogenheiten in Bezug auf die Entlohnung in Deutschland und stehen Ihnen auch bei allen wichtigen Fragen wie den Folgen der Inflation und die Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis ratgebend zur Seite. 

Sprechen Sie uns gerne an! Wenn Sie Arbeit in Deutschland suchen, freuen wir uns Sie in einem Erstgespräch kennenzulernen.