Arbeitserlaubnis für Ausländer in Deutschland

Das Einstellen ausländischer Fachkräfte ist in Deutschland mit zahlreichen bürokratischen Hürden verbunden. Als Personal- und Unternehmensberatung für die Vermittlung ausländischer Mitarbeiter haben wir eine umfangreiche Praxiserfahrung zu diesem Thema. Einen Überblick bietet dieser Fachbeitrag. 

Wer braucht eine Arbeitserlaubnis in Deutschland? 

Ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ist für Ausländer zum Zweck einer Beschäftigung oder für eine Ausbildung möglich. In der Regel ist dafür zunächst ein nationales Visum erforderlich. Eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis kann im Anschluss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

Welche Schritte notwendig sind und ob eine Arbeitserlaubnis notwendig ist, um Fachkräfte aus dem Ausland zu beschäftigen, muss also immer im Einzelfall abgeklärt werden. Unsere Personal- und Unternehmensberatung ist auf diesen Themenkomplex spezialisiert. Bei der Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften übernehmen wir sämtliche bürokratischen Aufgaben für Sie, sodass Sie schnellstmöglich mit der Arbeit beginnen können. 

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung?

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bzw. das nationale Visum kann in Deutschland nur für bestimmte Berufsgruppen erteilt werden. Darüber hinaus muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber vorliegen. In der Regel ist auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Ausnahmen von der Zustimmungserfordernis sind in der Beschäftigungsverordnung definiert. 

Auch diese Fragen müssen immer im konkreten Einzelfall geklärt werden. Am einfachsten ist es normalerweise, diese komplexen Fragestellungen mit einem Fachexperten zu besprechen. Als Personal- und Unternehmensberatung stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Arbeitserlaubnis in Deutschland

Als spezialisierte Personal- und Unternehmensberatung unterstützen wir unsere Kunden sowohl auf Unternehmensseite, wie auch auf Arbeitgeberseite bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland. Wir prüfen, welche Schritte im Einzelfall notwendig sind und stellen die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Behörden. 

Unser umfangreicher Service bei der Personalvermittlung geht aber meist sogar noch darüber hinaus, wir kümmern uns auch um nachgelagerte Fragen zur Sozialversicherung, Unterkunft, Bankkonten, Sprachkursen und vielem mehr. Mit der Drakon UG wird das Einstellen ausländischer Fachkräfte damit plötzlich einfach. 

Egal, ob Sie als Arbeitnehmer in Deutschland nach Arbeit suchen oder als Arbeitgeber ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten – sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.